Impressum-Check: Diese Fehler kosten dich im Ernstfall richtig Geld

Schnelle Frage: Wann hast du zuletzt einen Blick in dein Impressum geworfen?

Wenn die Antwort „beim Erstellen der Website“ lautet, bist du nicht allein. Das Impressum ist eine dieser Seiten, die einmal erstellt und dann nie wieder angefasst werden. Name, Adresse, Kontaktdaten, fertig, abgehakt.

Das Problem: Genau dort schleichen sich mit der Zeit Fehler ein, die zwar klein wirken, aber im Ernstfall teuer werden können.

Der Klassiker: „Angaben gemäß § 5 TMG“

Viele Impressen tragen ganz oben die Überschrift „Angaben gemäß § 5 TMG“. Sieht seriös aus, steht auf tausenden Websites. Und ist seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr korrekt.

An diesem Tag wurde das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Die Impressumspflicht steht seitdem in § 5 DDG. Inhaltlich hat sich nichts geändert, nur die Bezeichnung. Trotzdem verweisen viele Websites weiterhin auf ein Gesetz, das es so nicht mehr gibt.

Das ist kein Weltuntergang, aber es ist unnötig. Und Irreführung durch veraltete Rechtsgrundlagen ist ein klassischer Ansatzpunkt für Abmahnungen. Eine Abmahnung kostet schnell mehrere hundert Euro. Nicht wegen eines großen Verstoßes, sondern wegen einer veralteten Zeile.

Die Lösung: Entweder „TMG“ durch „DDG“ ersetzen, oder noch einfacher: die Paragrafenangabe ganz weglassen. „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ reicht völlig aus, und du bist auch bei künftigen Gesetzesänderungen nicht betroffen. Prüfe bei der Gelegenheit auch deine Datenschutzerklärung: Steht dort noch „TTDSG“, heißt es inzwischen „TDDDG“.

Weitere häufige Impressum-Fehler

Die Telefonnummer fehlt

Eine E-Mail-Adresse reicht rechtlich oft nicht aus. Es muss eine weitere, unmittelbare Kontaktmöglichkeit angegeben werden, in der Praxis meist die Telefonnummer. Gerade im Handwerk, wo Kunden ohnehin lieber anrufen, ist das ein Punkt, der schnell übersehen wird.

Die Handwerkskammer oder Berufsbezeichnung fehlt

Wer in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig ist (Meisterbetrieb), muss die zuständige Handwerkskammer sowie die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, angeben. Das wird gerne vergessen, gerade wenn das Impressum von einer Vorlage übernommen wurde, die nicht handwerksspezifisch war.

Die USt-IdNr. wird mit der Steuernummer verwechselt

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (beginnt mit „DE“) ist etwas anderes als die Steuernummer vom Finanzamt. Wer eine USt-IdNr. hat, sollte diese angeben, aber nicht die normale Steuernummer veröffentlichen, die gehört da nicht hin.

Generator-Reste

Wer das Impressum vor Jahren mit einem Generator erstellt hat, findet darin manchmal noch Platzhaltertexte, alte Firmennamen nach einer Umfirmierung, oder Verweise auf längst nicht mehr genutzte Social-Media-Profile. Ein kurzer Blick lohnt sich.

Das Impressum ist schwer zu finden

Rechtlich muss das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar“ sein, meist über maximal zwei Klicks. Wenn es im Footer versteckt ist und dort winzig klein steht, kann das im Zweifel schon ein Problem sein. Eine klare Verlinkung im Footer, gut lesbar, reicht.

Dein Impressum-Schnell-Check

  • Steht noch „§ 5 TMG“ statt „§ 5 DDG“ (oder besser: gar kein Paragraf)?
  • Ist eine Telefonnummer angegeben, nicht nur eine E-Mail-Adresse?
  • Stehen Handwerkskammer und Berufsbezeichnung drin (falls zutreffend)?
  • Ist die USt-IdNr. korrekt (nicht die Steuernummer)?
  • Sind Firmenname und Adresse noch aktuell?
  • Ist das Impressum leicht zu finden und gut lesbar?

Fazit

Keiner dieser Punkte ist ein großer Verstoß. Aber in Summe machen sie den Unterschied zwischen einem Impressum, das einfach nur „da ist“, und einem, das wirklich rechtssicher ist.

Eine Homepage ist kein einmaliges Projekt. Sie braucht Kontrolle, und das Impressum gehört mit dazu. Fünf Minuten Aufwand, ein Risiko weniger.

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